Stiftungen unter dem Dach der SGG

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Seit der Gründung der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft wenden sich Stifterinnen und Stifter für die Domizilierung und Verwaltung ihrer Legate an sie (das erste Legat von Oberst Leutnant Alois Jütz geht auf das Jahr 1848 zurück), oder sie wird für die Uebernahme von bestehenden Stiftungen angefragt. Die SGG übernimmt diese Aufgaben gerne.

Bei jeder Stiftung wird den testamentarischen Auflagen zufolge gehandelt, ein Stiftungsrat gewählt und die zur Verfügung stehenden Mittel werden entsprechend dem Stiftungszweck eingesetzt.