Einzelfallhilfe
Gesuche sind über den kommunalen Sozialdienst oder Stellen mit ähnlicher Funktion einzureichen. Ein Gesuch beinhaltet vollständige Angaben zur begünstigten Person, ein Budget, allenfalls einen Vermögensausweis, den Zweck der Hilfe und Angaben zu den Perspektiven.
Die SGG nimmt nur noch Gesuche von über Fr. 2000.- entgegen und verlangt, im Falle von steuerpflichtigen Personen, einen Steuererlass.
Merkblatt Einzelfallhilfe
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