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Der Gemeinnützigkeit verpflichtet

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Private Gemeinnützigkeit vermag den Ausfall staatlicher Leistungen nicht zu kompensieren. Dennoch ist Gemeinnützigkeit neu gefordert.

Erstens muss sie ihre traditionellen Strukturen überdenken und neuen Gegebenheiten anpassen.

Zweitens müssen die Gemeinnützigen Gesellschaften vermehrt untereinander kommunizieren und wenn nötig koordinieren. Gefragt ist ein Konzept nach dem Motto: Gemeinsam Lagen beurteilen, getrennt Handeln.

Drittens sind im Zeichen von Subsidiarität Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und privat-gemeinnütziger Sozialhilfe zu entwickeln.

Viertens ist in der Gesellschaft wieder dahin zu wirken, dass soziale Verantwortung beim Einzelnen beginnt. Sie kann nicht global an den Staat delegiert werden. Das bedeutet, dass wir uns von einem kollektiven Verwöhnungszustand lösen müssen.